von Ingo Kramarek

Im Zuge der zurzeit in Erstellung befindlichen Gestaltungsfibel für den Denkmalbereich Lohberg wurden von großen Teilen der Lohberger Bevölkerung Zweifel an der Sinnhaftigkeit des noch heute bestehenden Denkmalschutzes geäußert.

Berücksichtigt man, dass die Satzung für den Denkmalbereich Nr. 1 – Werksiedlung Alt-Lohberg - vor rund 33 Jahren, am 29.08.1988 erlassen wurde und die heutigen Anforderungen an die Gebäude hinsichtlich Klimaschutz, Barrierefreiheit, Wärmedämmung usw. im Rahmen des Denkmalschutzes kaum zu realisieren sind, muss für die UBV-Fraktion zwingend eine wissenschaftliche Neubewertung des Denkmalschutzes für den vorgenannten Bereich vorgenommen werden.

Eine Prüfung, ob der Denkmalschutz für Alt-Lohberg und die Denkmalliste vom 29.08.1988 für diesen Bereich aufgehoben werden kann – mit Ausnahme von historischen Großbauten wie Marienschule, Ledigenheim, Kasino, Konsum – wurde von der Verwaltung abgelehnt.

Die UBV hatte u.a. die Möglichkeit eines barrierefreien Ausbaus der Gebäude gefordert, ebenso Hinterhauserweiterungen mit festgelegten Baumaßen sowie befestigte, versickerungsfähige PKW-Stellplätze vor den Häusern, die in einigen Straßen mit den Straßenbegleitgrün verbunden werden. Auch ein Umbau der Innenräume nach zeitgemäßen Wohnansprüchen und die Möglichkeit der energetischen Gebäudesanierung nach EneV für Bestandsgebäude sowie Fassadensanierung mit WDVS und individueller Farbgestaltung waren Forderungen der UBV.

Leider konnte sich der Rat aufgrund der jetzigen Rechtslage nur darauf einigen, dass die Barrierefreiheit und der Klimaschutz in der neuen Gestaltungsfibel berücksichtigt werden. Deshalb wollen wir eine wissenschaftliche Neubewertung des bisherigen Denkmalschutzes, um den Bewohnern die Möglichkeit lebenswerten und zeitgemäßen Bauens und Wohnens zu geben.

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